Gesetze / Wohnungsbindungsgesetz

WoBindG

§ 3 Zuständige Stelle

Stand: 10.06.2019

Bund5 Entscheidungen

Zuständige Stelle im Sinne dieses Gesetzes ist die Stelle, die von der Landesregierung bestimmt wird oder die nach Landesrecht zuständig ist.

§ 2 § 4