Gesetze / Wohnungsbindungsgesetz
WoBindG§ 3 Zuständige Stelle
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
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- BGH, 21.07.2006 – V ZR 158/05Zitiert von 12
- VG Berlin, 18.03.2025 – 8 K 40/23Zitiert von 1
- VG Berlin, 18.03.2025 – 8 K 41/23Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 31.01.2005 – 14 K 6229/04
- OVG NRW, 25.02.1997 – 14 A 6488/95
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Zuständige Stelle im Sinne dieses Gesetzes ist die Stelle, die von der Landesregierung bestimmt wird oder die nach Landesrecht zuständig ist.