Gesetze / Wohnungsbindungsgesetz
WoBindG§ 29 Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung
Stand: 10.06.2019
Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
Gesetze / Wohnungsbindungsgesetz
WoBindGStand: 10.06.2019
Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.