Gesetze / Wohnungsbindungsgesetz WoBindG § 29 Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung Stand: 10.06.2019 Bund Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.