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§ 29 WoBindG — Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung

Wohnungsbindungsgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.