Gesetze / Wohnungsbindungsgesetz
WoBindG§ 24 Verwaltungszwang
Stand: 10.06.2019
Verwaltungsakte der zuständigen Stelle können im Wege des Verwaltungszwangs vollzogen werden.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 24 WoBindG →
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