Gesetze / Winterbeschäftigungs-Verordnung
WinterbeschV§ 2 Umlage
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BSG, 14.10.2020 – B 11 AL 6/19 RWinterbeschäftigungs-Umlage - Fliesenlege- und Trockenbauarbeiten - Umlagepflicht der selbständigen Betriebsabteilung - Abgrenzung zum Gesamtbetrieb - Erkennbarkeit der räumlich und organisatorischen Abgrenzung für AußenstehendeZitiert von 5
- LSG NRW, 07.05.2015 – L 9 AL 226/13
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Mittel für die ergänzenden Leistungen sowie die Verwaltungskosten und sonstigen Kosten, die mit der Gewährung der ergänzenden Leistungen zusammenhängen, werden durch Umlage in den Betrieben nach § 1 Abs. 1 aufgebracht.