Gesetze / Wirtschaftsstrafgesetz 1954
WiStrG 1954§ 23 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
- BVerfG, 04.02.1959 – 1 BvR 197/53§ 23 des Wirtschaftsstrafgesetzes vom 26. Juli 1949 (WiGBl. S. 193) war mit dem Grundgesetz vereinbar. - "Vermutungstatbestand", Ordnungswidrigkeit und SchuldprinzipZitiert von 14
1 Entscheidung zu § 23 WiStrG 1954 →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.