Gesetze / Wirtschaftsprüferordnung
WPO§ 113 Abstimmung über das Verbot
Stand: 01.08.2021
Zur Verhängung des vorläufigen Tätigkeits- oder Berufsverbots ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich.
Gesetze / Wirtschaftsprüferordnung
WPOStand: 01.08.2021
Zur Verhängung des vorläufigen Tätigkeits- oder Berufsverbots ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich.