Gesetze / Wirtschaftsprüferordnung
WPO§ 113 Abstimmung über das Verbot
Zur Verhängung des vorläufigen Tätigkeits- oder Berufsverbots ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich.
Gesetze / Wirtschaftsprüferordnung
WPOZur Verhängung des vorläufigen Tätigkeits- oder Berufsverbots ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich.