Gesetze / Wertausgleichsgesetz
WertAusglG§ 7
Stand: 10.06.2019
Eine Ausgleichsverpflichtung nach diesem Gesetz besteht nicht, soweit
Änderungsverlauf
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27.09.1994 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. September 1994 (BGBl. I 2624)
BGBl. 1994 I S. 2624
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