Gesetze / Wein-Überwachungsverordnung
WeinÜV 1995Anlage 1 (zu § 35 Abs. 4 Nr. 1) Untersuchungsstellen für das Erstgutachten bei Einfuhruntersuchungen
(Fundstelle: BGBl. I 2005, 3382;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Änderungsverlauf
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06.12.2010 Ausfertigung
Anlage 1 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2010 (BGBl. I 1828)
BGBl. 2010 I S. 1828
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30.11.2005 Ausfertigung
Anlage 1 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. November 2005 (BGBl. I 3379)
BGBl. 2005 I S. 3379
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22.12.2004 Ausfertigung
Anlage 1 neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I 3751)
BGBl. 2004 I S. 3751
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.