Gesetze / Wasserstoffnetzentgeltverordnung

WasserstoffNEV

§ 3 Zuschüsse aus Fördermitteln

Stand: 01.12.2021

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WasserstoffNEV/3#abs-1 (1) Zuschüsse zu den Netzkosten aus Fördermitteln werden nach den §§ 10 und 12 kostenmindernd angesetzt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WasserstoffNEV/3#abs-2 (2) Zuschüsse aus Fördermitteln, die entsprechend des Zuwendungszwecks des gewährten Zuschusses nach Inbetriebnahme eines Wasserstoffnetzes ganz oder teilweise die Entgeltzahlungen der Netznutzer ersetzen, sind von den Regelungen der §§ 10 und 12 ausgenommen und werden nach Ermittlung der Netzentgelte im Rahmen des Plan-Ist-Abgleichs nach § 14 als Erlös berücksichtigt.

§ 2 § 4