Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
WasEG§ 1 Entgeltpflicht, Ausnahmen und Befreiungen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WasEG/1#abs-1 (1) Das Land erhebt für das
1. Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser,
2. Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern,
ein Wasserentnahmeentgelt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WasEG/1#abs-2 (2) Das Entgelt wird nicht erhoben für
1. behördlich angeordnete Benutzungen,
2. erlaubnisfreie Benutzungen im Sinne der §§ 8 Abs. 3, 25, 26 und 46 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie §§ 17, 19, 20 und 21 des Landeswassergesetzes (LWG) oder bei behördlich angeordneten Nutzungen des entnommenen Wassers,
3. Benutzungen, sofern die geförderte Wassermenge nicht mehr als 3.000 m3 pro Kalenderjahr beträgt oder der im Veranlagungszeitraum zu entrichtende Entgeltbetrag 150 € nicht überschreitet,
4. Entnahmen aus Heilquellen im Sinne des § 53 des Wasserhaushaltsgesetzes, sofern sie nicht der Mineralwasserabfüllung dienen,
5. Entnahmen zum Zwecke der Fischerei,
6. Entnahmen für die Wasserkraftnutzung und für den Betrieb von Wärmepumpen, soweit das entnommene Wasser dem Gewässer wieder zugeführt wird,
7. Entnahmen und Überleitung von Wasser von einem Gewässersystem in ein anderes zur Aufrechterhaltung der Schiffbarkeit von Kanälen und zur Sicherstellung der Wasserführung,
8. vorübergehende Grundwasserabsenkungen zum Zwecke der Errichtung baulicher Anlagen, sowie dauerhafte Grundwasserabsenkungen im Gemeinwohlinteresse, soweit das entnommene Wasser keiner Nutzung zugeführt wird,
9. Entnahmen von Wasser, das als Löschwasser verwendet wird,
10. Entnahmen von Wasser zum Zwecke der Bewässerung landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzter Flächen.
Wird zitiert von 41 Entscheidungen zu § 1 WasEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 03.04.2007 – 14 K 7444/05Zitiert von 3
- OVG NRW, 09.09.2016 – 9 A 2531/13Zitiert von 2
- VG Köln, 25.03.2014 – 14 K 6024/11Zitiert von 2
- OVG NRW, 09.09.2016 – 9 A 999/14Zitiert von 4
- OVG NRW, 09.09.2016 – 9 A 938/14
- OVG NRW, 01.03.2011 – 9 A 1121/10Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 24.02.2023 – 9 A 3778/19
- BVerfG, 16.04.2020 – 1 BvR 173/16Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung einer Abgabe für die Entnahme von Wasser aus eigenen stehenden oberirdischen Gewässern - Voraussetzungen des "Eigentümergebrauchs" iSd § 24 Abs 1 S 1 WHG 2002 nicht hinreichend dargelegt - keine unzulässige Ungleichbehandlung gegenüber abgabenrechtlich privilegierten KühlwassernutzernZitiert von 4
- VG Aachen, 11.10.2019 – 7 K 5360/17
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 WasEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.