Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister/Geprüfte Wasserbaumeisterin WasBauPrV § 12 Inkrafttreten Stand: 10.01.2020 Bund Diese Verordnung tritt am 1. November 2007 in Kraft.