nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 12 WasBauPrV — Inkrafttreten

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister/Geprüfte Wasserbaumeisterin

Stand: 10.01.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am 1. November 2007 in Kraft.