Gesetze / Wehrstrafgesetz

WStG

§ 23 Bedrohung eines Vorgesetzten

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Wer im Dienst oder in Beziehung auf eine Diensthandlung einen Vorgesetzten mit der Begehung einer Straftat bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

§ 22 § 24