§ 2 Anspruch auf Wehrsold
Stand: 01.01.2026
Wird zitiert von 3
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- OVG NRW, 14.11.2025 – 1 A 1217/21
- BFH, 05.09.2013 – XI R 7/12Kindergeld bei Einberufung zum Wehrdienst im Laufe eines MonatsZitiert von 9
- OVG NRW, 27.11.1996 – 25 A 2417/93Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, besteht der Anspruch auf Wehrsold für die Zeit vom Tag des Dienstantritts bis zum Ablauf des Tages, an dem das Wehrdienstverhältnis endet.