Gesetze / Depotgesetz DepotG § 27 Verlust des Provisionsanspruchs Stand: 10.06.2019 Bank- und KapitalmarktrechtBund Der Kommissionär, der den in § 26 ihm auferlegten Pflichten nicht genügt, verliert das Recht, für die Ausführung des Auftrags Provision zu fordern (§ 396 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs).