Gesetze / Wahlordnung zum Sprecherausschußgesetz WOSprAuG § 40 Berechnung der Fristen Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 28.01.2022. Zur aktuellen Fassung → Für die Berechnung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen finden die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.