Gesetze / Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz
WODrittelbG§ 12 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
Stand: 10.06.2019
Spätestens eine Woche vor dem ersten Tag der Stimmabgabe macht der Betriebswahlvorstand die gültigen Wahlvorschläge in gleicher Weise bekannt wie das Wahlausschreiben (§ 5 Abs. 3).