Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz
WO-LPersVG§ 23 Benachrichtigung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber
Stand: 02.08.2026
Der Wahlvorstand benachrichtigt die als Personalratsmitglieder Gewählten unverzüglich von ihrer Wahl.