§ 23 WO-LPersVG (Brandenburg) — Benachrichtigung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber

Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Wahlvorstand benachrichtigt die als Personalratsmitglieder Gewählten unverzüglich von ihrer Wahl.