Art 39
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 – 1 S 1245/15Zitiert von 3
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2019 – 3 S 1891/18
- OLG Hamm, 18.07.2002 – 5 W 52/02
- VGH Baden-Württemberg, 14.08.2025 – 3 S 829/23Zitiert von 2
- VG Karlsruhe, 30.06.2023 – 3 K 4715/21
- VG Karlsruhe, 28.04.2021 – 3 K 3559/20Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 39 WG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WG/39#abs-1 (1) Der Bezogene kann vom Inhaber gegen Zahlung die Aushändigung des quittierten Wechsels verlangen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WG/39#abs-2 (2) Der Inhaber darf eine Teilzahlung nicht zurückweisen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WG/39#abs-3 (3) Im Falle der Teilzahlung kann der Bezogene verlangen, daß sie auf dem Wechsel vermerkt und ihm eine Quittung erteilt wird.