Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO§ 63 Herabsetzung in der Besoldungsgruppe
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 41
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 18.02.2016 – 2 WD 19/15Tankkartenmissbrauch durch Tankkartenverwalter; AbsetzungsfristZitiert von 16
- BVerwG, 25.08.2017 – 2 WD 2/17Außerdienstliches Autorennen; fahrlässige Tötung UnbeteiligterZitiert von 17
- BVerwG, 02.05.2012 – 2 WD 14/11Zugänglichmachen kinderpornographischer Schriften; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Entfernung aus dem DienstZitiert von 12
- BVerwG, 16.06.2011 – 2 WD 11/10Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und Vorteilsgewährung; Ausschluss des Verlustes des DienstgradesZitiert von 21
- BVerwG, 09.02.2023 – 2 WD 6/22Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen Trennungsgeldbetrugstaten, Cannabiskonsum und Fahren ohne FahrerlaubnisZitiert von 6
- BVerwG, 20.01.2022 – 2 WD 2/21Sexueller Übergriff während eines Partyurlaubs im Ausland; disziplinarische Vorbelastung; NachbewährungZitiert von 13
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 04.12.2024 – 2 WD 26/24Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen Fahnenflucht und Erweisens des Hitlergrußes
- BVerwG, 22.08.2024 – 2 WD 1/24 · Unerlaubtes Fernbleiben vom DienstZitiert von 7
- BVerwG, 23.05.2024 – 2 WD 13/23Entfernung aus dem Dienst bei fehlender VerfassungstreueZitiert von 22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 63 WDO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ist bei einer Soldatin oder einem Soldaten, bei einer Soldatin im Ruhestand oder einem Soldaten im Ruhestand oder bei einer Person nach § 1 Absatz 3 der Dienstgrad in zwei Besoldungsgruppen aufgeführt, so ist die Herabsetzung in die niedrigere Besoldungsgruppe des Dienstgrades zulässig. Durch die Herabsetzung in der Besoldungsgruppe gehen alle Rechte aus der bisherigen Besoldungsgruppe verloren. Der Anspruch auf Dienstbezüge und Dienstzeitversorgung richtet sich nach der Besoldungsgruppe, in die herabgesetzt wird. § 64 Absatz 5 gilt entsprechend.