Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO§ 11 Voraussetzungen und Arten der förmlichen Anerkennungen
Stand: 13.04.2025
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- BVerfG, 02.05.1967 – 2 BvR 391/64, 2 BvR 263/66Ne bis in idem nicht im Verhältnis von Arreststrafen nach der Wehrdisziplinarordnung zu Kriminalstrafen; Berücksichtigung einer disziplinaren Arreststrafe bei strafgerichtlicher VerurteilungZitiert von 9
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/11#abs-1 (1) Vorbildliche Pflichterfüllung oder hervorragende Einzeltaten können durch förmliche Anerkennungen gewürdigt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/11#abs-2 (2) Förmliche Anerkennungen erfolgen durch Kompanie- oder Tagesbefehl.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/11#abs-3 (3) Mit einer förmlichen Anerkennung kann Sonderurlaub bis zu 14 Arbeitstagen verbunden werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/11#abs-4 (4) Gute Leistungen können auch durch Auszeichnungen anderer Art gewürdigt werden.