Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO§ 1 Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz regelt die Würdigung besonderer Leistungen durch förmliche Anerkennungen und die Ahndung von Dienstvergehen durch Disziplinarmaßnahmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/1#abs-2 (2) Das Gesetz gilt für Soldatinnen und Soldaten. Es gilt ferner für diejenigen, die in einem Wehrdienstverhältnis gestanden haben (frühere Soldatinnen und frühere Soldaten), soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202025/1#abs-3 (3) Frühere Soldatinnen und frühere Soldaten, die keinen Anspruch auf Ruhegehalt, jedoch einen sonstigen Anspruch auf Dienstzeitversorgung, Altersgeld nach dem Altersgeldgesetz oder auf Berufsförderung haben, gelten bis zur Beendigung der Gewährung dieser Leistungen im Sinne dieses Gesetzes als Soldatinnen im Ruhestand und Soldaten im Ruhestand. Die gewährten Leistungen gelten als Ruhegehalt.
Wird zitiert von 82 Entscheidungen zu § 1 WDO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 02.10.2013 – 2 WD 33.12Zitiert von 9
- BVerwG, 02.10.2013 – 2 WD 33/12Gerichtliches Disziplinarverfahren; Fortführung der Berufung mit geänderten Ziel durch den Bundesdisziplinaranwalt
- BVerwG, 21.05.2014 – 2 WD 7.13Zitiert von 14
- BVerwG, 05.09.2013 – 2 WD 24.12Zitiert von 5
- BVerwG, 05.09.2013 – 2 WD 24/12Außerdienstliches Dienstvergehen; zusätzliche disziplinarrechtliche Ahndung; Sanktionierungspraxis der Wehrdienstgerichte; negative Beispielwirkung
- BVerwG, 15.03.2013 – 2 WD 15/11Gerichtliches Disziplinarverfahren; Rechtsmittelrücknahme durch Verteidiger; Bindung an strafgerichtliche Tatsachenfeststellungen; Lösungsbeschluss
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 12.05.2026 – 2 WDB 14.25Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung einer Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
- BVerwG, 27.11.2025 – 2 WD 36.24Aberkennung des Ruhegehalts wegen gewerbsmäßigen Trennungsgeld- und ReisebeihilfebetrugsZitiert von 2
- BVerwG, 20.11.2025 – 2 WD 33.24Aberkennung des Ruhegehalts bei Untreue zu Lasten einer Offiziersheimgesellschaft mit hohem Schaden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 WDO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.