Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO 2002§ 127 Verfall und Nachzahlung der einbehaltenen Beträge
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/127#abs-1 (1) Die nach § 126 einbehaltenen Beträge verfallen, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/127#abs-2 (2) Die einbehaltenen Beträge sind nachzuzahlen, wenn das gerichtliche Disziplinarverfahren auf andere Weise rechtskräftig abgeschlossen oder von der Einleitungsbehörde oder nach Rechtshängigkeit vom Wehrdienstgericht im Fall des Absatzes 1 Nr. 3 ohne die dort bezeichnete Feststellung eingestellt wird. Die Kosten des gerichtlichen Disziplinarverfahrens, soweit der Verurteilte sie zu tragen hat, und eine ihm auferlegte Disziplinarbuße können von den nachzuzahlenden Beträgen abgezogen werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/127#abs-3 (3) Auf die nach Absatz 2 nachzuzahlenden Beträge sind Einkünfte aus einer während der vorläufigen Dienstenthebung ausgeübten genehmigungspflichtigen Tätigkeit (§ 20 des Soldatengesetzes) anzurechnen, wenn ein Dienstvergehen oder eine als Dienstvergehen geltende Handlung erwiesen ist. Der Soldat ist verpflichtet, über die Höhe solcher Einkünfte Auskunft zu geben.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/127#abs-4 (4) Die Feststellung der Einleitungsbehörde nach Absatz 1 Nr. 3 und die Entscheidung der Einleitungsbehörde nach Absatz 3 sind dem Soldaten zuzustellen. Er kann innerhalb eines Monats nach Zustellung die Entscheidung des Truppendienstgerichts beantragen. Dieses entscheidet endgültig.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 127 WDO 2002 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 10.05.2023 – 2 WD 14/22Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens wegen UnverhältnismäßigkeitZitiert von 5
- BVerwG, 03.04.2023 – 2 WDB 3/23Erfolglose Beschwerde gegen die Einbehaltung eines Teils der DienstbezügeZitiert von 3
- BVerwG, 18.08.2023 – 2 WDB 5/23Rechtmäßigkeit von Nebenentscheidungen nach § 126 WDOZitiert von 11
- BVerwG, 08.05.2023 – 2 WDB 13/22 · Leugnung und Verharmlosung des HolocaustZitiert von 16
- BVerwG, 10.03.2023 – 2 WDB 2/23Erfolglose Beschwerde gegen die Einbehaltung eines Teils des RuhegehaltsZitiert von 1
- BVerwG, 25.01.2023 – 2 WDB 14/22Erfolgreiche Beschwerde gegen die Aufhebung einer Anordnung zur teilweisen Einbehaltung von DienstbezügenZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 29.06.2022 – 2 WDB 3/22Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung durch eine Soldatin im Ruhestand in Gestalt der Leugnung der Staatlichkeit der Bundesrepublik DeutschlandZitiert von 8
- BVerwG, 28.01.2022 – 2 WDB 7/21Vorläufige teilweise Einbehaltung von Dienstbezügen; Äußerungen in WhatsApp-GruppenZitiert von 27
- BVerwG, 26.10.2021 – 2 WDB 8/21, 2 WDB 8/21 (2 W-VR 1/21)Vorläufige teilweise Einbehaltung von Dienstbezügen wegen des Vorwurfs einer zumindest grob fahrlässigen außerdienstlichen Straßenverkehrsgefährdung mit doppelter TodesfolgeZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 127 WDO 2002 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.