Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO 2002§ 114 Bestimmungen für das Beschwerdeverfahren
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/114#abs-1 (1) Gegen Beschlüsse des Truppendienstgerichts und gegen richterliche Verfügungen ist die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zulässig, soweit das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Entscheidungen, die der Urteilsfällung vorausgehen, unterliegen der Beschwerde nur, soweit sie die Einweisung in ein öffentliches psychiatrisches Krankenhaus oder in ein Bundeswehrkrankenhaus, eine Beschlagnahme oder Durchsuchung, eine Straffestsetzung oder eine dritte Person betreffen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/114#abs-2 (2) Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Entscheidung bei dem Truppendienstgericht einzulegen. Die Beschwerdefrist wird auch gewahrt, wenn während ihres Laufs die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt wird. § 112 gilt entsprechend. Die Beschwerde gegen die Einweisung in ein öffentliches psychiatrisches Krankenhaus oder in ein Bundeswehrkrankenhaus hat aufschiebende Wirkung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/114#abs-3 (3) Hält der Vorsitzende der Truppendienstkammer eine Abhilfe für angebracht, kann das Truppendienstgericht der Beschwerde abhelfen. Anderenfalls entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/114#abs-4 (4) Ist die Beschwerde verspätet eingelegt, verwirft sie der Vorsitzende der Truppendienstkammer durch Beschluss als unzulässig. Die Entscheidung ist zuzustellen.
Wird zitiert von 64 Entscheidungen zu § 114 WDO 2002 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 28.02.2024 – 2 WDB 10/23Erfolgreiche Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung; privates Mobiltelefon und darin befindliche SpeichermedienZitiert von 8
- BVerwG, 09.12.2022 – 2 WNB 1/22Erfolgreiche Verfahrensrüge bei Entscheidung durch unzuständiges GerichtZitiert von 2
- BVerwG, 10.07.2022 – 2 WDB 11/21Zur Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bei unklarem AnfangsverdachtZitiert von 6
- BVerwG, 04.09.2013 – 2 WDB 4.12Zitiert von 12
- BVerwG, 07.08.2012 – 2 WDB 1.12Zitiert von 4
- BVerwG, 09.02.2022 – 2 WDB 12/21Truppendienstrichterliche Durchsuchungsanordnung; elektronische Kommunikationsmittel; Verdacht der sexuellen BelästigungZitiert von 20
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 04.12.2024 – 2 WDB 7/24Durchsuchung und Beschlagnahme; Smartwatch und Smartphone; externer Datenspeicher (Cloud)Zitiert von 2
- BVerwG, 01.11.2024 – 2 WDB 10/24Durchsuchung elektronischer Kommunikationsmittel; VerfassungstreuepflichtZitiert von 2
- BVerwG, 12.07.2024 – 2 WDB 8/24Aussetzung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens nach § 83 Abs. 3 Satz 1 WDO
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 114 WDO 2002 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.