Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz über die Weiterbildung und Fortbildung in den Fachberufen des Gesundheitswesens

WBGesG

§ 1 Anwendungsbereich

Stand: 01.08.2026

Brandenburg2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WBGesG/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz regelt die Weiterbildung und Fortbildung in den Fachberufen des Gesundheitswesens.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WBGesG/1#abs-2 (2) Das Brandenburgische Weiterbildungsgesetz vom 15. Dezember 1993 (GVBl. I S. 498) findet auf die Weiterbildung nach diesem Gesetz keine Anwendung.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WBGesG/1#abs-3 (3) Das Brandenburgische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz findet mit Ausnahme des § 17 keine Anwendung.

§ 2