Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz
VwZVGArt. 9 Heilung von Zustellungsmängeln
Stand: 25.08.2026
Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist es unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, gilt es als in dem Zeitpunkt zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist, im Fall des Art. 5 Abs. 5 in dem Zeitpunkt, in dem der Empfänger das Empfangsbekenntnis zurückgesendet hat.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu Art. 9 VwZVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG München, 27.07.2023 – M 10 K 18.32967
- VGH Bayern, 04.10.2022 – 15 ZB 22.30627Zitiert von 3
- VG Bayreuth, 05.08.2025 – B 6 S 25.516
- VG München, 28.06.2023 – M 29 K 21.1907
- VG München, 07.06.2022 – M 1 S 22.210Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.