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# Art 9 VwZVG (Bayern) — Heilung von Zustellungsmängeln

Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist es unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, gilt es als in dem Zeitpunkt zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist, im Fall des Art. 5 Abs. 5 in dem Zeitpunkt, in dem der Empfänger das Empfangsbekenntnis zurückgesendet hat.

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Zitiervorschlag: Art 9 VwZVG (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

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