Gesetze / Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz
VwVG§ 21 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- VG Cottbus, 08.08.2016 – VG 1 L 298/16
- VG Cottbus, 08.08.2016 – 1 L 298/16Zitiert von 1
- OVG NRW, 30.03.2020 – 7 B 215/20
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 21 VwVG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.