Gesetze / Vertrieb-Fortbildungsprüfungsverordnung

VertrFPrV

§ 3 Inhalt der Prüfung

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 28.09.2023

Bund

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:

1.
„Selbstmanagement im Vertrieb sicherstellen“ nach § 4,
2.
„Operative Tätigkeiten im Vertrieb durchführen“ nach § 5 sowie
3.
„Kundenorientierte Kommunikation im Vertrieb gestalten“ nach § 6.
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