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§ 3 VertrFPrV — Inhalt der Prüfung

Vertrieb-Fortbildungsprüfungsverordnung

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 28.09.2023 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:

1.
„Selbstmanagement im Vertrieb sicherstellen“ nach § 4,
2.
„Operative Tätigkeiten im Vertrieb durchführen“ nach § 5 sowie
3.
„Kundenorientierte Kommunikation im Vertrieb gestalten“ nach § 6.