Gesetze / Versicherungsvermittlungsverordnung
VersVermV§ 11 Geltungsbereich der Versicherung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 11 VersVermV →
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Nach Gewicht
- BGH, 28.11.2013 – I ZR 7/13Wettbewerbswidriger Verstoß gegen Marktverhaltensregelungen in einem Internetauftritt: Abgrenzung zwischen Versicherungsvermittlung und einem Dienstleistungsangebot der Kontaktvermittlung zwischen potentiellen Versicherungsnehmern und einem Versicherungsvermittler - Online-VersicherungsvermittlungZitiert von 16
- BGH, 06.11.2013 – I ZR 104/12Wettbewerbswidrigkeit einer selbstständigen Vergütungsvereinbarung des Versicherungsvertreters mit dem Versicherungsnehmer bei Offenlegung der Agenturbindung - Vermittlung von Netto-PolicenZitiert von 26
- OLG Dresden, 28.10.2025 – 14 U 1740/24Zitiert von 1
- VG Bayreuth, 21.08.2023 – B 10 K 21.409
- VG Magdeburg, 18.01.2022 – 3 A 96/21 MDZitiert von 2
- LG Erfurt, 24.10.2013 – 2 HK O 156/13
Zuletzt entschieden
- LG Cottbus, 20.06.2012 – 1 S 142/11Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 VersVermV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Berufshaftpflichtversicherung nach § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 der Gewerbeordnung muss für das gesamte Gebiet der Europäischen Union und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gelten.