Gesetze / Versicherungsteuergesetz
VersStG 2021§ 1 Gegenstand der Steuer
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VersStG/1?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Der Steuer unterliegt die Zahlung des Versicherungsentgelts auf Grund eines durch Vertrag oder auf sonstige Weise entstandenen Versicherungsverhältnisses.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VersStG/1?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Besteht das Versicherungsverhältnis mit einem Versicherer, der im Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassen ist, so ist die Steuerpflicht bei der Versicherung folgender Risiken gegeben:
Sind durch die Versicherung andere als die in Satz 1 genannten Risiken oder Gegenstände abgesichert, besteht die Steuerpflicht, wenn der Versicherungsnehmer
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VersStG/1?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Besteht das Versicherungsverhältnis mit einem Versicherer, der außerhalb des Gebietes der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums niedergelassen ist, so entsteht die Steuerpflicht, wenn
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VersStG/1?asof=2019-06-10#abs-4 (4) Zum Geltungsbereich dieses Gesetzes gehört auch die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone.