Gesetze / Versicherungs-und-Finanzanlagen-Kaufleute-Ausbildungsverordnung
VersFinKflAusbV§ 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
Stand: 01.08.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VersFinKflAusbV/4#abs-1 (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen und Wahlqualifikationen gebündelt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VersFinKflAusbV/4#abs-2 (2) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VersFinKflAusbV/4#abs-3 (3) Es ist eine der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen und im Ausbildungsvertrag festzulegen:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VersFinKflAusbV/4#abs-4 (4) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: