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# § 4 VersFinKflAusbV — Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild

Versicherungs-und-Finanzanlagen-Kaufleute-Ausbildungsverordnung  
Stand: 01.08.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:

- 1. wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

- 2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in fünf Wahlqualifikationen mit einem zeitlichen Richtwert von jeweils 6 Monaten sowie

- 3. wahlqualifikationsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen und Wahlqualifikationen gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

- 1. Prozesse in der Versicherungswirtschaft einschätzen und berücksichtigen,

- 2. Arbeit in der digitalisierten Versicherungswirtschaft gestalten,

- 3. Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen,

- 4. rechtliche und vertragliche Rahmenbedingungen einhalten,

- 5. Kundinnen und Kunden ganzheitlich beraten und betreuen,

- 6. Wohnen und Wohneigentum absichern,

- 7. Berufsausübung und Freizeitgestaltung absichern,

- 8. Mobilität und Reisen absichern,

- 9. Gesundheit fördern, Krankheit und Pflege absichern,

- 10. für das Alter vorsorgen und Vermögen bilden,

- 11. Einkommen absichern und Hinterbliebene versorgen und

- 12. Versicherungsfälle regulieren.

(3) Es ist eine der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen und im Ausbildungsvertrag festzulegen:

- 1. Versicherungsfälle managen,

- 2. Risikomanagement durchführen,

- 3. Risiken für Nicht-Privatkunden absichern,

- 4. im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten oder

- 5. Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten.

(4) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

- 1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,

- 2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,

- 3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit und

- 4. digitalisierte Arbeitswelt.

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Zitiervorschlag: § 4 VersFinKflAusbV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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