Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften,
1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.5
Umweltschutz;
2.
Arbeitsgestaltung, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
2.1
Arbeits- und Selbstorganisation,
2.2
Datenschutz und Datensicherheit,
2.3
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben,
2.4
Betriebliches Rechnungswesen,
2.5
Kosten- und Leistungsrechnung,
2.6
Controlling;
3.
Kundenberatung und Verkauf:
3.1
Vorbereitung von Beratungs- und Verkaufsprozessen,
3.2
Durchführung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen,
3.3
Nachbereitung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen;
4.
Versicherungs- und Finanzprodukte;
5.
Bestandskundenmanagement:
5.1
Vertragsservice,
5.2
Kundenbetreuung.
Der Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Nummer 4 ist die Produktliste der Anlage 1 zugrunde zu legen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VersFinKfAusbV/4#abs-2(2) Gegenstand der Ausbildung in der Fachrichtung Versicherung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1.
Schaden- und Leistungsbearbeitung,
2.
zwei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste gemäß Absatz 4.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VersFinKfAusbV/4#abs-3(3) Gegenstand der Ausbildung in der Fachrichtung Finanzberatung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1.
Anlage in Finanzprodukte,
2.
zwei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste nach Absatz 5.