nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 4 VersFinKfAusbV — Ausbildungsberufsbild

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Gegenstand der gemeinsamen Ausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

- 1. Der Ausbildungsbetrieb:

- 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur,

- 1.2 Berufsbildung,

- 1.3 Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften,

- 1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

- 1.5 Umweltschutz;

- 2. Arbeitsgestaltung, Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:

- 2.1 Arbeits- und Selbstorganisation,

- 2.2 Datenschutz und Datensicherheit,

- 2.3 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben,

- 2.4 Betriebliches Rechnungswesen,

- 2.5 Kosten- und Leistungsrechnung,

- 2.6 Controlling;

- 3. Kundenberatung und Verkauf:

- 3.1 Vorbereitung von Beratungs- und Verkaufsprozessen,

- 3.2 Durchführung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen,

- 3.3 Nachbereitung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen;

- 4. Versicherungs- und Finanzprodukte;

- 5. Bestandskundenmanagement:

- 5.1 Vertragsservice,

- 5.2 Kundenbetreuung.

Der Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Nummer 4 ist die Produktliste der Anlage 1 zugrunde zu legen.

(2) Gegenstand der Ausbildung in der Fachrichtung Versicherung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

- 1. Schaden- und Leistungsbearbeitung,

- 2. zwei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste gemäß Absatz 4.

(3) Gegenstand der Ausbildung in der Fachrichtung Finanzberatung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

- 1. Anlage in Finanzprodukte,

- 2. zwei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste nach Absatz 5.

(4) Die Auswahlliste nach Absatz 2 Nummer 2 umfasst folgende Wahlqualifikationseinheiten:

- 1. Kundengewinnung und Bestandsausbau:

- 1.1 Gewinnung von Neukunden,

- 1.2 Ausbau bestehender Kundenbeziehungen;

- 2. Marketing;

- 3. Steuerung und Verkaufsförderung in der Vertriebseinheit:

- 3.1 Steuerung in der Vertriebseinheit,

- 3.2 Verkaufsförderung in der Vertriebseinheit;

- 4. Risikomanagement:

- 4.1 Risikoanalyse,

- 4.2 Antragsannahme;

- 5. Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge:

- 5.1 Kundenberatung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern,

- 5.2 Angebot und Antrag;

- 6. Vertrieb von Versicherungsprodukten für Gewerbekunden:

- 6.1 Kundenberatung,

- 6.2 Angebot und Antrag;

- 7. Optimierung von Kundenbeziehungen und Versicherungsbeständen:

- 7.1 Optimierung von Kundenbeziehungen,

- 7.2 Optimierung von Versicherungsbeständen;

- 8. Schadenservice und Leistungsmanagement.

(5) Die Auswahlliste nach Absatz 3 Nummer 2 umfasst folgende Wahlqualifikationseinheiten:

- 1. Finanzierungsberatung von gewerblichen Kunden;

- 2. Optimierung von Finanzproduktbeständen der Kunden;

- 3. Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen;

- 4. Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge:

- 4.1 Kundenberatung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern,

- 4.2 Angebot und Antrag.

---

Zitiervorschlag: § 4 VersFinKfAusbV

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VersFinKfAusbV/4

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
