Gesetze / Landesrecht Bayern / Vermessungs- und Katastergesetz
VermKatGArt 2 Erhaltung des Landesvermessungswerks
Stand: 25.08.2026
Das Landesvermessungswerk wird den Anforderungen der Öffentlichkeit und der Entwicklung der Fachtechnik entsprechend laufend vervollständigt, verbessert und fortgeführt, sowie bei Bedarf erneuert.