§ 35 Örtliche Zuständigkeit
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VermG/35#abs-1 (1) Für die Entscheidung über Vermögenswerte in staatlicher Verwaltung ist das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen zuständig, in dessen Bereich der Antragsteller, im Erbfall der betroffene Erblasser, seinen letzten Wohnsitz hatte. Das gilt auch für Vermögenswerte, die beschlagnahmt und in Volkseigentum übernommen wurden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VermG/35#abs-2 (2) In den übrigen Fällen ist das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen zuständig, in dessen Bereich der Vermögenswert belegen ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VermG/35#abs-3 (3) In den Fällen des § 3 Abs. 2 ist das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen ausschließlich zuständig, in dessen Bereich der Vermögenswert belegen ist. Das Amt, dessen Zuständigkeit zunächst nach Absatz 1 begründet war, gibt sein Verfahren dorthin ab.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VermG/35#abs-4 (4) Ist der Antrag an ein örtlich unzuständiges Amt oder an eine andere unzuständige Stelle gerichtet worden, haben diese den Antrag unverzüglich an das zuständige Amt zur Regelung offener Vermögensfragen abzugeben und den Antragsteller zu benachrichtigen.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 35 VermG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 21.01.2021 – III ZR 70/19Amtshaftung: Verletzung einer drittgerichteten Amtspflicht durch das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen bei der Behandlung eines Restitutionsantrags; Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen Amtspflichtverletzung und Schaden durch das Handeln DritterZitiert von 12
- BVerwG, 09.09.2003 – 3 AV 1.03Zitiert von 5
- VG Düsseldorf, 19.03.2015 – 6 K 5695/13
- BGH, 11.12.2003 – IX ZR 109/00Anwaltsvergütung: Unzulässigkeit der einseitigen Vereinzelung zusammengehöriger Verfahren eines Auftraggebers ohne hinreichenden Sachgrund Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 36
- BVerwG, 18.07.2012 – 8 C 4/11Leistungsklage auf Zustimmung zur Anpassung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages; zur Rechtsnatur des Prozessvergleichs; Anpassungsausschluss; Wegfall der Geschäftsgrundlage; EinwendungsumfangZitiert von 33
- BVerwG, 18.07.2012 – 8 C 4.11Zitiert von 55
Zuletzt entschieden
- VG Cottbus, 10.11.2010 – 1 K 2193/03Zitiert von 2
- BVerwG, 18.08.2010 – 8 C 39.09Zitiert von 6
- BVerwG, 18.08.2010 – 8 C 39/09Beteiligung des Verfügungsberechtigten vor Erlass einer beabsichtigten Rücknahmeentscheidung gegenüber dem ursprünglichen Antragsteller
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 35 VermG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.