Gesetze / Statut des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland"
VerdOrdenStatArt 3
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VerdOrdenStat/3#abs-1 (1) Das Ordenszeichen ist ein rot-emailliertes, golden gefaßtes, schlankes Kreuz. In seiner Mitte ist der Bundesadler in schwarz auf einem runden Schild aufgesetzt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VerdOrdenStat/3#abs-2 (2) Das Band des Ordens ist rot mit gold-schwarz-goldenem Saum.