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Art 3 VerdOrdenStat

Statut des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland"

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Ordenszeichen ist ein rot-emailliertes, golden gefaßtes, schlankes Kreuz. In seiner Mitte ist der Bundesadler in schwarz auf einem runden Schild aufgesetzt.

(2) Das Band des Ordens ist rot mit gold-schwarz-goldenem Saum.