Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
VVVG§ 17 Veröffentlichung
Stand: 26.08.2026
Die Landtagspräsidentin oder der Landtagspräsident veröffentlicht das Volksbegehren mit dem zugrunde liegenden Gesetzentwurf einschließlich Begründung unverzüglich im Sächsischen Amtsblatt.