Gesetze / Versicherungsvertragsgesetz
VVG§ 81 Herbeiführung des Versicherungsfalles
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 192
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Nach Gewicht
- BGH, 22.06.2011 – IV ZR 225/10Kfz-Kaskoversicherung: Leistungskürzung auf Null bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge absoluter FahruntüchtigkeitZitiert von 48
- LG Münster, 11.10.2024 – 115 O 244/23
- BGH, 11.10.2011 – VI ZR 46/10Gewerblicher Kfz-Mietvertrag: Wirksamkeit eines in den Allgemeinen Vermietungsbedingungen vorgesehenen undifferenzierten Haftungsvorbehalts für den Fall grober FahrlässigkeitZitiert von 17
- OLG Hamm, 21.12.2021 – 7 U 31/21Zitiert von 1
- LG Frankfurt am Main, 13.07.2018 – 2-08 O 334/16
- LG Kleve, 13.01.2011 – 6 S 79/10Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 16.12.2025 – 9 U 29/25
- LG Bielefeld, 25.09.2025 – 22 S 81/25
- OLG Hamm, 23.09.2025 – 7 U 29/25Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 81 VVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VVG%202008/81#abs-1 (1) Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VVG%202008/81#abs-2 (2) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.