Gesetze / Versicherungsvertragsgesetz
VVG§ 210a Elektronische Transportversicherungspolice
Stand: 25.06.2023
Der Urkunde nach § 4 oder § 55 gleichgestellt ist eine elektronische Transportversicherungspolice nach § 365a des Handelsgesetzbuchs.
Änderungsverlauf
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22.02.2023 Ausfertigung
§ 210a eingefügt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 22. Februar 2023 (BGBl. I Nr. 51)
BGBl. 2023 I Nr. 51
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