Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Absatz 1 Satz 2, 882h Absatz 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Absatz 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Absatz 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder
VT-STVVOLLSTRECKPORTALLAENDER_2013§ 5 Einsatz von elektronischen Bezahlsystemen
Stand: 21.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VT-STVVOLLSTRECKPORTALLAENDER_2013/5#abs-1 (1) Zur Abgeltung der Gebühren nach § 4 Abs. 1 ist der Einsatz elektronischer Bezahlsysteme gestattet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VT-STVVOLLSTRECKPORTALLAENDER_2013/5#abs-2 (2) Die Länder erhalten zum Nachweis der nach § 4 Abs. 1 erhobenen Gebühren eine monatliche Übersicht.