Gesetze / Landesrecht Brandenburg / VT-STVVOLLSTRECKPORTALLAENDER_2013 · GVBl.I/13, [Nr. 12]

Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Absatz 1 Satz 2, 882h Absatz 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Absatz 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Absatz 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder

8 Normen · ausgefertigt 05.12.2012 · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Gegenstand und Ziele des Vollstreckungsportals
  2. § 2 Bestimmung des elektronischen Auskunftssystems
  3. § 3 Protokollierung der Abrufe und Sperrung des Bezugs von Abdrucken
  4. § 4 Zentrale Erhebung und Vollstreckung von Gebühren
  5. § 5 Einsatz von elektronischen Bezahlsystemen
  6. § 6 Auskehrung der Einnahmen
  7. § 7 Kosten und Betrieb des Vollstreckungsportals
  8. § 8 Inkrafttreten und Kündigung

Änderungsverlauf

  1. 21.08.2026 — 8 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 4 weitere neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.