Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern
Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung …Art 4 Kosten
Stand: 02.08.2026
Die Kosten für Amtshandlungen in einem anderen Land trägt jedes Land selbst.