Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Magdeburg
Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und dem …Art 6
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID242588/6#abs-1 (1) Ein vom Bischof gemäß dem kirchlichen Recht errichtetes Diözesanseminar (Hochschule im Sinne des Kirchenrechts und Priesterseminar) zur wissenschaftlichen Vorbildung der Geistlichen kann die Eigenschaft einer staatlich anerkannten Hochschule erhalten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID242588/6#abs-2 (2) Diese Anerkennung richtet sich nach dem Recht des Landes, in dem die Ausbildungsstätte ihren Sitz hat.